Kapitel 01
Warum dieser Leitfaden für Ihren BU-Antrag entscheidend ist
Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist kein Vorgang wie der Wechsel eines Stromanbieters. Es ist eine Entscheidung, die Ihre Absicherung über Jahrzehnte prägt. Die BU schützt Ihr wichtigstes Vermögen, nämlich Ihre Arbeitskraft, und zahlt Ihnen im Ernstfall eine monatliche Rente, oft bis zum Rentenbeginn. Vorausgesetzt, der Antrag wird korrekt und vollständig gestellt.
Was viele unterschätzen: Der eigentliche Schlüssel zu einem rechtssicheren Vertrag liegt in der vollständigen und korrekten Angabe Ihrer Gesundheitsdaten. Genau hier wird die Patientenquittung BU zum zentralen Werkzeug. Sie zeigt Ihnen, was tatsächlich in den Systemen Ihrer Krankenkasse gespeichert ist, unabhängig davon, woran Sie sich erinnern. Gerade bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Vorerkrankungen entscheidet diese Vorbereitung über Annahme, Zuschlag oder spätere Leistung.
Viele Antragsteller verlassen sich auf ihr Gedächtnis. Sie halten kleinere Beschwerden für nicht erwähnenswert oder vergessen Arztbesuche, bei denen Diagnosen codiert wurden, ohne dass sie es bemerkt haben. Genau diese Lücke führt später zu den größten Problemen: Leistungsablehnung im BU-Fall, Rücktritt vom Vertrag, Anfechtung und im schlimmsten Fall jahrelanger Streit, während die zugesagte Rente ausbleibt.
In diesem Leitfaden erfahren Sie:
- warum die Patientenquittung für einen rechtssicheren BU-Antrag essenziell ist
- wie Sie sie bei allen großen Krankenkassen anfordern
- wie Sie die Krankenakte beim Arzt als zweites Sicherheitsnetz nutzen
- welche juristischen Grundlagen Ihre Anzeigepflicht BU regeln
- welche typischen Fehler zu Leistungsablehnung führen und wie Sie sie vermeiden
- konkrete Musterformulare für Ihre Anfragen
Kapitel 02
Was ist die Patientenquittung?
Die Patientenquittung, oft auch Leistungsübersicht genannt, ist eine Aufstellung der ärztlichen Behandlungen, Diagnosen und Leistungen, die bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse über Ihre Versichertennummer abgerechnet wurden.
Rechtsgrundlage ist § 305 Abs. 1 SGB V. Die Vorschrift verpflichtet die Krankenkasse, dem Versicherten auf Verlangen eine Übersicht über die im abgelaufenen Kalenderjahr erbrachten Leistungen und die dafür entstandenen Kosten zu erteilen.
Die Übersicht enthält typischerweise:
- alle ambulanten und stationären Behandlungen
- Diagnosen mit ICD-Schlüsseln
- Behandlungs- und Verordnungsdaten
- Ärzte und Kliniken mit Fachrichtung
- Medikamente, Hilfs- und Heilmittel
- Krankengeldzahlungen
Hinweis zum Zeitraum:§ 305 SGB V bezieht sich ausdrücklich auf das abgelaufene Kalenderjahr. In der Praxis stellen viele Kassen darüber hinaus Daten für mehrere zurückliegende Jahre bereit, oft etwa fünf Jahre. Genau dieser Zeitraum ist für die BU besonders relevant, denn die Gesundheitsfragen im BU-Antrag fragen meist die letzten fünf Jahre ambulant und zehn Jahre stationär ab. Ergänzend können Sie sich auf Ihr datenschutzrechtliches Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO berufen, um gespeicherte Daten anzufordern. Der konkrete verfügbare Zeitraum unterscheidet sich je nach Kasse.
Kapitel 03
Warum die Patientenquittung für die BU so wichtig ist
Sie zeigt, was wirklich gespeichert ist — nicht, was Sie glauben
Viele meinen, sie müssten nur schwere Erkrankungen angeben. Die Realität: Relevant ist im Zweifel alles, was bei der Krankenkasse abgerechnet und codiert wurde und unter die Gesundheitsfragen fällt.
Arztpraxen codieren Diagnosen oft großzügig, um Leistungen abrechnen zu können. So stehen Diagnosen wie eine Anpassungsstörung, chronische Rückenschmerzen oder eine leichte depressive Episode in Ihrer Akte, obwohl Sie sich gesund gefühlt haben. Gerade bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Vorerkrankungen wiegen genau diese psychischen und orthopädischen Diagnosen schwer, denn sie sind die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit. Nur die Patientenquittung BU deckt auf, welche Diagnosen tatsächlich im System hinterlegt sind.
Der Versicherer prüft Ihre Angaben im Leistungsfall
Tritt die Berufsunfähigkeit ein, prüft der Versicherer Ihre damaligen Gesundheitsangaben. Dabei greift er häufig auf gespeicherte Daten zurück, sobald Sie eine Schweigepflichtentbindung unterschrieben haben. Bei der BU ist dieser Punkt besonders heikel: Zwischen Antrag und Leistungsfall können zehn oder zwanzig Jahre liegen. Findet der Versicherer dann nicht angegebene Diagnosen, kann das schwerwiegende Folgen haben:
- Leistungsverweigerung trotz nachgewiesener Berufsunfähigkeit
- Rücktritt vom Vertrag
- Vertragsanpassung mit Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen
- Anfechtung des Vertrags wegen arglistiger Täuschung
- Verlust des gesamten Versicherungsschutzes bei voller Beitragszahlung über Jahre
Kapitel 04
Die gesetzliche Grundlage: Ihre Anzeigepflicht BU nach § 19 VVG
§ 19 Abs. 1 VVG verpflichtet Sie, die Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat. Das betrifft die Gesundheitsfragen im BU-Antrag.
Wichtig:Bei einer Verletzung der Anzeigepflicht BU kommt es auf das Verschulden an. Je nachdem, ob diese vorsätzlich, grob fahrlässig, einfach fahrlässig oder schuldlos erfolgt, stehen dem Versicherer nach §§ 19 bis 22 VVG unterschiedliche Rechte zu, vom Rücktritt über die Kündigung bis zur Vertragsanpassung. Bei der BU wiegt das besonders schwer, weil der Versicherer den Vertrag noch im Leistungsfall rückabwickeln kann, wenn die Anzeigepflicht verletzt wurde. Eine sorgfältige, vollständige Vorbereitung ist deshalb Ihr wirksamster Schutz.
Zwei Praxisbeispiele, die das Risiko greifbar machen
Beispiel 1: Rückenschmerzen. Ein Antragsteller gibt an, nie Rückenprobleme gehabt zu haben. Die Patientenquittung zeigt eine chronische Lumbalgie, die der Arzt zur Abrechnung einer Physiotherapie codiert hatte, obwohl der Patient nur einmal Rückenschmerzen hatte. Jahre später wird er wegen eines Bandscheibenleidens berufsunfähig. Bei der Leistungsprüfung entdeckt der Versicherer die nicht angegebene Diagnose und verweigert die Rente.
Beispiel 2: Psychische Beschwerden. Ein Antragsteller verneint psychische Erkrankungen. Die Patientenquittung weist jedoch eine codierte leichte depressive Episode aus, die der Hausarzt einmal zur Abrechnung eines längeren Gesprächs verwendet hat. Als später eine Depression zur Berufsunfähigkeit führt, beruft sich der Versicherer auf die nicht angezeigte Vorerkrankung. Genau in diesem Bereich, den psychischen Erkrankungen, liegt die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit.
Beide Fälle zeigen: Nicht Böswilligkeit ist das Problem, sondern fehlendes Wissen über die eigene codierte Krankenhistorie.

Kapitel 05
Die Krankenakte: Ihr zweites Sicherheitsnetz
Neben der Patientenquittung ist die Krankenakte beim Arzt oder Krankenhaus ein wichtiges Zusatzinstrument, wenn Sie Ihre Krankenakte anfordern. Sie wird gemäß § 630f BGB verpflichtend geführt und umfasst Diagnosen, Befunde, OP-Berichte, Therapien und Medikationspläne.
Ihr Einsichtsrecht ist in § 630g BGB geregelt. Danach ist Ihnen auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die Sie betreffende Patientenakte zu gewähren, und Sie können auch elektronische Abschriften verlangen.
Die Krankenakte hilft besonders, wenn Sie eine Diagnose aus der Patientenquittung nicht nachvollziehen können oder wissen möchten, ob ein Befund akut oder chronisch war. Auch zur Belegung einer Ausheilung, etwa beschwerdefrei seit drei Jahren, ist sie wertvoll. Gerade bei der BU kann ein solcher Nachweis darüber entscheiden, ob eine Vorerkrankung zu einem Ausschluss führt oder ohne Zuschlag versicherbar bleibt.
Kapitel 06
Die elektronische Patientenakte (ePA): Ergänzung, kein Ersatz
Seit Januar 2025 erhält jeder gesetzlich Versicherte automatisch eine elektronische Patientenakte, sofern er nicht aktiv widerspricht. Diese Opt-out-Regelung bedeutet: Die Akte wird angelegt, außer Sie sagen ausdrücklich Nein. Seit Oktober 2025 sind Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser grundsätzlich verpflichtet, die ePA zu nutzen. In ihr sammeln sich Befunde, Arztbriefe, Laborwerte und Medikationsdaten an einem digitalen Ort.
Für die Vorbereitung Ihres BU-Antrags klingt das zunächst ideal. Tatsächlich kann die ePA helfen, weil Sie aktuelle Befunde und Medikationen gebündelt einsehen. Doch hier ist Vorsicht geboten, und genau das übersehen viele.
Die ePA ersetzt die Patientenquittung nicht.Sie ist rechtlich nur eine Sekundärdokumentation, also eine Sammlung von Kopien aus den eigentlichen Behandlungsakten, und wird erst seit Oktober 2025 systematisch befüllt. Ihre Krankenhistorie aus den Jahren davor ist darin nicht oder nur lückenhaft enthalten. Für einen vollständigen Überblick über Ihre codierten Diagnosen bleibt die Patientenquittung nach § 305 SGB V das verlässlichere Instrument, weil sie auf den tatsächlichen Abrechnungsdaten beruht. Für die BU mit ihrem langen Abfragezeitraum ist das entscheidend.
Hinzu kommt: Die in der ePA und in der Patientenquittung hinterlegten Diagnosen stammen aus denselben Abrechnungsdaten und können fehlerhaft oder zu großzügig codiert sein. Das ist dasselbe Risiko, das Sie aus den Praxisbeispielen kennen. Eine ePA allein schützt Sie also nicht vor falschen oder unbekannten Diagnosen, sie macht sie nur sichtbarer.
Wichtiger Datenschutz-Hinweis für den BU-Antrag: Für den Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung benötigt der Versicherer keinen Zugriff auf Ihre ePA. Geben Sie Ihre ePA nicht unbedacht frei. Sie entscheiden über Zugriff und Inhalte selbst und können einzelne Dokumente verbergen oder den Zugriff feingranular steuern. Nutzen Sie die ePA als Ihr persönliches Hilfsmittel zur Vorbereitung, nicht als Dokument, das Sie aus der Hand geben.
Kurz gesagt: Patientenquittung und Krankenakte bleiben die tragenden Säulen Ihrer Antragsvorbereitung. Die ePA ist eine moderne, praktische Ergänzung, aber kein Ersatz.

Kapitel 07
So fordern Sie die Patientenquittung an
Die meisten Krankenkassen bieten die Patientenquittung über Online-Portale an. Alternativ beantragen Sie sie telefonisch oder schriftlich.
- Techniker Krankenkasse (TK): über „Meine TK“ oder telefonisch
- AOK: über das „Meine AOK“-Portal oder die Hotline Ihrer Regional-AOK
- Barmer: über „Meine Barmer“ oder telefonisch
- DAK: über das „Meine DAK“-Portal oder telefonisch
- BKK, IKK, HKK, HEK: über die jeweilige Online-Geschäftsstelle oder formlos per Post
Hinweis: Telefonnummern und Portalnamen ändern sich gelegentlich. Prüfen Sie die aktuellen Kontaktdaten auf der Website Ihrer Kasse.
Mustertext gemäß § 305 SGB V
[Name, Adresse, Versichertennummer, Datum]
An: [Name der Krankenkasse]
Betreff: Anforderung einer Patientenquittung gemäß § 305 SGB V
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir eine vollständige Übersicht aller in den vergangenen Jahren abgerechneten Leistungen und Diagnosen zu. Soweit Daten über das abgelaufene Kalenderjahr hinaus gespeichert sind, bitte ich ergänzend gemäß Art. 15 DSGVO um Auskunft über sämtliche zu meiner Person gespeicherten Gesundheitsdaten.
Bitte um Zusendung per Post oder an meine E-Mail-Adresse [Ihre E-Mail-Adresse].
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Kapitel 08
So beantragen Sie Ihre Krankenakte
Gehen Sie gezielt vor, wenn eine Diagnose unklar ist oder Sie Unterlagen benötigen, um Ihre Krankenakte anzufordern:
- Schreiben Sie Ihre Haus- und Fachärzte an.
- Fordern Sie Kopien der relevanten Unterlagen an.
- Verweisen Sie ausdrücklich auf § 630g BGB.
- Rechnen Sie mit einer Kostenpauschale pro Kopie, die Praxen erheben dürfen.
Mustertext gemäß § 630g BGB
[Name, Adresse, Geburtsdatum, Datum]
An: [Name und Adresse der Praxis/Klinik]
Betreff: Anforderung einer Kopie meiner Patientenakte gemäß § 630g BGB
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte gewähren Sie mir Einsicht in meine vollständige Patientenakte und senden Sie mir eine Kopie aller relevanten Unterlagen (Befunde, Arztbriefe, Diagnosen, Laborberichte), die im Zusammenhang mit meiner Behandlung bei Ihnen stehen.
Bitte informieren Sie mich vorab, falls für die Kopien Kosten entstehen.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Kapitel 09
Tipps für eine rechtssichere Vorbereitung
- Beginnen Sie rechtzeitig, idealerweise mehrere Wochen vor der BU-Beratung.
- Prüfen Sie die Unterlagen sorgfältig auf unbekannte Diagnosen.
- Markieren Sie Auffälligkeiten und klären Sie diese mit Ihrem Arzt.
- Erstellen Sie eine eigene Gesundheitsübersicht für den Antrag.
- Lassen Sie bei Vorerkrankungen vor dem eigentlichen Antrag eine anonyme Risikovoranfrage BU stellen. So klären Sie Annahmechancen, Zuschläge und Ausschlüsse, ohne dass Daten bei den Versicherern hinterlegt werden oder eine Ablehnung dokumentiert wird. Gerade bei der BU ist das entscheidend, denn eine dokumentierte Ablehnung erschwert den Abschluss bei jedem anderen Versicherer.
- Bewahren Sie alle Dokumente auch digital auf. Sie sind später auch für die Kranken- und Pflegeabsicherung wertvoll.

Kapitel 10
Warum diese Vorbereitung Ihre beste Versicherung ist
Die Patientenquittung BU ist kein bürokratischer Selbstzweck, sondern Ihr wirksamster Schutz gegen Streit im Leistungsfall, Rücktritt, den Verlust der Rente und teure Folgeprobleme bei einer späteren Kranken- oder Pflegeversicherung.
Die Krankenakte ergänzt das: Sie ermöglicht klare Aussagen im Antrag, klärt Missverständnisse direkt und erlaubt es, Atteste beizulegen, die eine Diagnose relativieren oder richtigstellen. Mit beiden Dokumenten schaffen Sie eine belastbare Grundlage für einen korrekten, vollständigen und fairen BU-Antrag, der im Ernstfall auch wirklich leistet.
Ihr nächster Schritt: Beratung bei Wasner Consulting
Die Beantragung von Patientenquittung und Krankenakte ist ein entscheidender Schritt. Doch welche Diagnosen wirklich relevant sind, wie sie im Antrag zu bewerten sind und welche Tarife langfristig zu Ihrer Situation passen, ist ohne fachliche Unterstützung schwer einzuschätzen. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es zusätzlich auf eine saubere Berufseinstufung und belastbare Bedingungen an.
Genau hier setzen wir an. Wir prüfen gemeinsam Ihre Unterlagen, klären, welche Angaben zwingend erforderlich sind, analysieren Patientenquittung und Krankenakte, stellen bei Vorerkrankungen anonyme Risikovoranfragen und vergleichen die passenden BU-Tarife am Markt. Vereinbaren Sie Ihr kostenloses Erstgespräch bei Wasner Consulting, damit die Absicherung Ihrer Arbeitskraft reibungslos und nachhaltig sicher gelingt.
Quellen: Sozialgesetzbuch V (§§ 5, 19, 305); BGB (§§ 630f, 630g); Versicherungsvertragsgesetz (§§ 19–22); DSGVO (Art. 15); ePA-Regelungen 2025. Stand: 2026.
Kapitel 11
Häufige Fragen (FAQ)
Was ist eine Patientenquittung?
Die Patientenquittung, auch Leistungsübersicht genannt, ist eine Aufstellung aller ärztlichen Behandlungen, Diagnosen und Leistungen, die Ihre gesetzliche Krankenkasse über Ihre Versichertennummer abgerechnet hat. Rechtsgrundlage ist § 305 SGB V. Sie enthält unter anderem Diagnosen mit ICD-Schlüsseln, behandelnde Ärzte und verordnete Medikamente.
Warum ist die Patientenquittung BU so wichtig?
Sie zeigt, welche Diagnosen tatsächlich in den Systemen Ihrer Krankenkasse gespeichert sind, unabhängig davon, woran Sie sich erinnern. Damit ist sie die Grundlage, um die Gesundheitsfragen im BU-Antrag vollständig und korrekt zu beantworten und eine spätere Verletzung der Anzeigepflicht BU zu vermeiden.
Was kostet die Patientenquittung?
Die Patientenquittung nach § 305 SGB V ist bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse kostenfrei. Sie können sie ohne Angabe von Gründen anfordern, online, telefonisch oder schriftlich.
Wie weit zurück reicht die Patientenquittung?
§ 305 SGB V bezieht sich ausdrücklich auf das abgelaufene Kalenderjahr. In der Praxis stellen viele Kassen Daten für mehrere zurückliegende Jahre bereit, oft etwa fünf Jahre. Das passt gut zum Abfragezeitraum der BU-Gesundheitsfragen. Ergänzend können Sie sich auf Ihr Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO berufen.
Wie fordere ich die Patientenquittung an?
Am einfachsten über das Online-Portal Ihrer Krankenkasse, etwa „Meine TK“ oder „Meine AOK“. Alternativ geht es telefonisch oder formlos schriftlich unter Verweis auf § 305 SGB V. Einen passenden Mustertext finden Sie in diesem Leitfaden.
Was ist der Unterschied zwischen Patientenquittung und Krankenakte?
Die Patientenquittung stammt von Ihrer Krankenkasse und beruht auf Abrechnungsdaten. Die Krankenakte führt Ihr Arzt nach § 630f BGB und enthält Befunde, Arztbriefe, OP-Berichte und Medikationspläne im Detail. Die Patientenquittung gibt den Überblick, die Krankenakte liefert die Tiefe.
Wie bekomme ich eine Kopie meiner Krankenakte?
Sie haben nach § 630g BGB ein Einsichtsrecht und können von Ihrem Arzt eine Kopie verlangen, auch elektronisch. Wenn Sie Ihre Krankenakte anfordern, schreiben Sie Ihre Haus- und Fachärzte an und verweisen Sie auf § 630g BGB. Für Kopien dürfen Praxen eine Kostenpauschale erheben.
Was ist die vorvertragliche Anzeigepflicht bei der BU?
Nach § 19 Abs. 1 VVG müssen Sie bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände angeben, nach denen der Versicherer in Textform fragt. Bei der BU betrifft das die Gesundheitsfragen im Antrag, oft fünf Jahre ambulant und zehn Jahre stationär zurück.
Was passiert bei einer Verletzung der Anzeigepflicht BU?
Je nach Verschulden stehen dem Versicherer nach §§ 19 bis 22 VVG unterschiedliche Rechte zu, vom Rücktritt über die Kündigung bis zur Vertragsanpassung mit Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen. Bei arglistiger Täuschung droht die Anfechtung. Bei der BU kann das selbst im Leistungsfall nach vielen Jahren noch zum Verlust der Rente führen.
Was bedeutet „Unkenntnis schützt nicht“?
Auch wenn Sie sich an eine Diagnose nicht erinnern oder sie für unwichtig halten, kann das Fehlen dieser Angabe im Antrag problematisch werden. Deshalb sollten Sie sich nicht auf Ihr Gedächtnis verlassen, sondern Ihre tatsächlich gespeicherten Daten prüfen.
Können Diagnosen falsch in meiner Akte stehen?
Ja. Arztpraxen codieren Diagnosen oft großzügig, um Leistungen abrechnen zu können. So können Diagnosen wie eine Anpassungsstörung oder eine leichte depressive Episode in Ihrer Akte stehen, obwohl Sie sich gesund gefühlt haben. Gerade bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Vorerkrankungen ist die Prüfung vor dem Antrag deshalb so wichtig.
Was mache ich, wenn ich eine Diagnose nicht nachvollziehen kann?
Klären Sie die Diagnose direkt mit dem behandelnden Arzt und fordern Sie bei Bedarf die Krankenakte nach § 630g BGB an. Lassen Sie sich gegebenenfalls ein Attest ausstellen, das die Diagnose relativiert oder eine Ausheilung bestätigt. So vermeiden Sie Missverständnisse im Antrag.
Prüft der BU-Versicherer meine Angaben im Leistungsfall?
Ja. Tritt die Berufsunfähigkeit ein, prüft der Versicherer Ihre damaligen Gesundheitsangaben und greift dabei häufig auf gespeicherte Daten zurück, sobald Sie eine Schweigepflichtentbindung unterschrieben haben. Nicht angegebene Diagnosen können dann zur Leistungsablehnung führen, selbst Jahre nach Vertragsabschluss.
Sollte ich eine Schweigepflichtentbindung unterschreiben?
Eine Schweigepflichtentbindung ist im Leistungsfall häufig Voraussetzung für die Bearbeitung. Sie sollte aber bewusst und möglichst eng gefasst erteilt werden. Lassen Sie sich dazu beraten, damit der Versicherer nur die für den konkreten Fall erforderlichen Daten erhält.
Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?
Die ePA ist ein digitaler Gesundheitsordner mit Befunden, Arztbriefen, Laborwerten und Medikationsdaten. Seit Januar 2025 erhält jeder gesetzlich Versicherte automatisch eine ePA, sofern er nicht widerspricht (Opt-out). Seit Oktober 2025 sind Praxen, Apotheken und Kliniken grundsätzlich verpflichtet, sie zu nutzen.
Ersetzt die ePA die Patientenquittung?
Nein. Die ePA ist rechtlich nur eine Sekundärdokumentation und wird erst seit Oktober 2025 systematisch befüllt. Ihre ältere Krankenhistorie ist darin nicht vollständig enthalten. Für den vollständigen Überblick über Ihre codierten Diagnosen bleibt die Patientenquittung das verlässlichere Instrument, gerade beim langen Abfragezeitraum der BU.
Muss ich dem Versicherer Zugriff auf meine ePA geben?
Nein. Für den BU-Antrag benötigt der Versicherer keinen Zugriff auf Ihre ePA. Sie entscheiden selbst über Zugriff und Inhalte und können einzelne Dokumente verbergen. Nutzen Sie die ePA als persönliches Hilfsmittel zur Vorbereitung, nicht als Dokument, das Sie aus der Hand geben.
Wann sollte ich mit der Vorbereitung beginnen?
Am besten mehrere Wochen vor der BU-Beratung. So haben Sie Zeit, Patientenquittung und gegebenenfalls Krankenakte anzufordern, unbekannte Diagnosen zu klären und eine eigene Gesundheitsübersicht zu erstellen.
Was ist eine anonyme Risikovoranfrage BU?
Bei einer anonymen Risikovoranfrage BU werden Ihre Gesundheitsdaten ohne Namensnennung an Versicherer übermittelt, um Annahmechancen, Zuschläge und Ausschlüsse zu klären. So vermeiden Sie eine dokumentierte Ablehnung, die den Abschluss bei jedem anderen Versicherer erschweren würde. Gerade bei Vorerkrankungen ist dieser Schritt entscheidend.
Warum sollte ich den BU-Abschluss mit einem Makler vorbereiten?
Ein spezialisierter Makler prüft Ihre Patientenquittung und Krankenakte, bewertet die relevanten Diagnosen, stellt anonyme Risikovoranfragen und vergleicht Tarife und Bedingungen am Markt. Bei der BU kommt es zusätzlich auf die richtige Berufseinstufung und belastbare Vertragsbedingungen an. So sichern Sie sich einen Vertrag, der im Ernstfall auch wirklich leistet.